Kurzmitteilung

Tresore und das neue Waffengesetz seit 30. Juni 2017

Seit dem 30.6.2017 ist in Deutschland ein neues Waffengesetz (WaffG) ist in Kraft.

Damit treten unter anderem neue Vorschriften für die Aufbewahrung von anmeldepflichtigen Lang- und Kurzwaffen in Waffenschränken und Tresoren in Kraft.

Das neue deutsche Waffengesetz verweist bezüglich der Aufbewahrung von Waffen in § 36 auf die Detailregelung in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das:

  • 1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.
  • 2. zum Nachweis über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle verfügt.

Neben den Verschärfungen zur Waffenaufbewahrung befasst sich die Änderungen des Waffengesetzes mit folgenden Punkten:

  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Waffenerwerb durch den Verfassungsschutz
  • Verwaltungsverfahren
  • Beseitigung von technischen Mängeln des alten Gesetzestextes.

Der Gesetzestext ist hier einsehbar.

Waffenaufbewahrung – Was wird geändert?

waffeWaffenschränke der Stufen A und B sowie S1 sind nicht mehr zulässig.
Gefordert werden Tresore und Waffenschränke nach EN 1143-1,
d.h. mindestens Widerstandsgrad N (0) oder I

Was bedeutet das für den Waffenbesitzer?

Für alle bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gekauften Waffenschränke bisheriger Bauart gilt ein Bestandsschutz, d.h. sie können vom Waffenbesitzer weiter benutzt werden.

Alle neu anzuschaffenden Waffenschränke müssen den neuen Vorschriften entsprechen.
Wechselt der Waffenschrank den Besitzer, dann gilt für den vorhandenen Waffenschrank kein Bestandsschutz.

Entsprechende Tresore und Waffenschränke bieten wir Ihnen, ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Die unterschiedlichsten Tresore, wie z.B den Stiftung Warentest Testsieger Tresor CombiLine CL 20 E von Burgwächter und mehr, finden Sie auch in unseren Ausstellungsräumen.

Übersicht:

Tresore Waffen Regeln

Kurzmitteilung

> Wie sollte ein Tresor nicht aussehen?

Minderwertiger Tresor durch Einbruch zerstört - BlechdoseEin Aufbewahrungsbehältnis für Werte sollte auch einen eigenen Wert besitzen. Dies bedeutet: an der Qualität zu sparen ist kontraproduktiv. Hier trifft die Aussage zu: „Wer billig kauft, kauft zweimal“. Denn Eine „Blechdose“ ist nunmal kein Tresor und auch kein wirkliches Hindernis für einen Einbruch.

Auf diesem Bild sieht man einen aktuellen Fall.  Einen Wand“tresor“ dessen Schloss und Riegel einem Hebel keinen Widerstand leisten konnten. Das dünne „Blech“ wurde einfach verbogen und die ebenfalls instabilen und kurzen Riegel ausgehebelt. In diesem Fall konnten wir leider erst nach dem Einbruch, mit einem neuen und stabilen Wandtresor dafür sorgen, dass es Diebe zukünftig nicht so leicht haben.

Legen Sie also bei einem Tresor Wert auf qualitativ hochwertige Produkte, wie die Wertschutzschränke unserer Partner, die zu den führenden Herstellern gehören und für diese Produkte spezialisiert sind. Es rechnet sich. Mehr Infos über richtige Tresore finden Sie hier und bei uns in der Kantstr. 86.