Kurzmitteilung

> Erhöhte Einbruchsgefahr im Herbst und Winter – wirkungsvolle Schutzmaßnahmen

Tag des Einbruchschutzes – 30. Oktober 2016

Tag des Einbruchschutzes Hinweis

Die Einbruchszahlen in Deutschland steigen weiter besorgniserregend an, lt. polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2015 deutschlandweit um 10 Prozent. Trotzdem sind viele Wohnungen und Eigenheime noch immer ungesichert. Die diesjährige Hauptsaison steht vor der Tür. Denn etwa 60 Prozent der Einbrüche finden bei Dunkelheit statt, in manchen Regionen stellt die Polizei in der dunklen Jahreszeit eine Verdoppelung der Delikte fest. Somit bietet diese Jahreszeit den Tätern beste „Arbeitsbedingungen“.

Einbrecher lieben die Dunkelheit. Denn im Schutz der frühen Dämmerung in den Herbst- und Wintermonaten Oktober – März können sie unbemerkt arbeiten.

Wie kann man sich gegen Eindringlinge schützen?
Passende Sicherheitstechnik verhindert nachweislich die Tatausführung. Denn lt. polizeilicher Kriminalstatistik ist der Anteil erfolgloser Einbruchsversuche in den letzten Jahren ebenso stetig gestiegen, was u.a. auf den vermehrten Einsatz von Sicherungstechniken zurückgeführt wird.

Als Grundsicherung spielen einbruchhemmende Fenster und Türen eine große Rolle. Denn: ein Großteil der Täter bricht sein Vorhaben ab, gelangt er nicht binnen weniger Minuten in die Wohnung.
Allerdings können mit genügend Zeit, etwa im Schutze der Dunkelheit, auch mechanische Sicherungen überwunden werden. Deshalb sollten sie bei entsprechneden Objekten mit einer Alarmanlage ergänzt werden, die jeden Einbruchsversuch sofort an eine Notruf- und Serviceleitstelle meldet. Durch deren schnelles Eingreifen können die Täter im Idealfall noch auf frischer Tat ertappt werden. Alarmanlagen haben außerdem den Vorteil, dass sie die Bewohner beim Verlassen des Hauses auf offene Fenster oder Türen (leichte Ziele für Eindringlinge) hinweisen.

Wirklich zuverlässig funktionieren Sicherungstechniken nur, wenn sie von einer qualifizierten Sicherheits-Fachfirma geplant und installiert werden, raten die Experten des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.. „Es gibt nicht die passende Lösung von der Stange. Jedes Haus, jedes Grundstück ist anders. Ein Fachbetrieb für Sicherheitstechnik ermittelt auf Basis einer Schwachstellenanalyse vor Ort den individuellen Bedarf und erarbeitet ein passgenaues Sicherheitskonzept.“

Am 30. Oktober ist Zeitumstellung und damit der Jahrestag des Einbruchschutzes. Die polizeiliche K-Einbruch Kampagne soll für das Thema Einbruchsrisiko und die möglichen Schutzmaßnahmen sensibilisieren. Seit kurzem wird dies mit einer neuen Video Serie  auf ungewöhnliche Weise versucht. Machen Sie sich selbst ein Bild.

Effektiven Einbruchschutz bieten Ihnen die, von den Fachverbänden anerkannten und zertifizierten Fach-Errichter. Sprechen Sie uns an. Wir schützen Sie vor Einbruch.

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K-Einbruch Kampagne – Die Elster

Kurzmitteilung

Nun doch: KfW Fördermittel für 2016 erschöpft. Anträge sind dennoch weiterhin zu stellen.

DKFW Förderbankann ging es doch schneller, als von der KfW Bank erwartet. Der Fördertopf für Mittel zum Einbruchschutz ist für 2016 doch aufgebraucht. Entsprechende Anträge können allerdings weiterhin gestellt werden. Die KfW Bank bearbeitet und genehmigt diese unter Vorbehalt, da Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz bereitgestellt werden sollen. Eine 100% Sicherheit der Förderung gibt es daher aber erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017.

Pressemitteilung KfW 19.9.2016:

„Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden

Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits aufgebraucht. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen. Zusagen zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen im verbleibenden Jahr 2016 erfolgen daher unter dem Vorbehalt, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Produkt bereitgestellt werden. Die Zusagen werden erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam.

Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 erfolgt im Januar 2017 auf http://www.kfw.de/455 bzw. http://www.kfw.de/einbruchschutz. Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Förderprogramm.

Sie können nach Erhalt Ihrer Zusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten. Die Zuschüsse werden frühestens 2017 unter dem o.g. Vorbehalt ausgezahlt.

Bereits durch die KfW zugesagte Anträge ohne den o.g. Vorbehalt bleiben hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.

Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz ist weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro erforderlich. Eine Absenkung dieses Betrags ist grundsätzlich im nächsten Jahr möglich aber bisher noch nicht entschieden, da wir noch in Gesprächen mit dem Bundesbauministerium sind.

(zur vollständigen Meldung der KfW)