Kurzmitteilung

Ihre Sicherheit durch zertifizierte Technik und Errichter

Wenn es um Sicherheit geht, setzen wir auf Qualität in Produkt und Leistung. Polizei und Verbände empfehlen VdS geprüfte Technik und eine fachgerechte Montage. Der Unterschied zu Billigprodukten ist nachweislich sicherheitsrelevant. Haben Sie etwas Zeit? Dann schauen Sie sich diesen Bericht des Südwestdeutschen Rundfunks SWR von 28.3. 2017 an – Einbruchsicherung fürs Haus – Preiswert, nützlich, gut? – Laufzeit ca.45min.

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Kurzmitteilung

Smart Home und Un-Sicherheit

Wer Smart Home Komponenten und Sicherheitstechnik verbindet, sollte sich gut beraten lassen. Denn noch ist Smart Home sicherheitstechnisch ein zweischneidiges Schwert.

Sobald Sie auf Ihre Technik von Außen zugreifen wollen und dazu das Internet nutzen, ergeben sich Sicherheitsrisiken. Je sensibler die im „Internet der Dinge“ verbundenen Komponenten sind und zum beispiel Zutrittskontrollen oder Alarmanlagen angesteuert werden, um so größer das Risiko eines Eingriffs in die Privatshäre von Außen.

Gerade wenn es also um die Verbindung von Sicherheitselementen und Smart Home geht, gilt: Lassen Sie sich vorab von einem Sicherheitstechnik Fach-Errichter beraten.

In den Sendungen Plus Minus und Mex lief zu diesem Thema ein Fernsehbericht, der vielleicht etwas sensibilisieren kann. Zu sehen hier und in der Mediathek der ARD.

(Stand 27.3.2017)

„Wer clever ist, wohnt nicht im Smart Home“

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Kurzmitteilung

KfW senkt Mindestinvestitionssumme für Einbruchschutz Förderung

KFW FörderbankDas Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.

Seit dem 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden (bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR).

Werner der SicherheitmacherDie Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 EUR KfW-Zuschuss möglich.

Mehr infos zur KfW Förderung finden Sie hier >

  • Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
  • Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR
  • Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich
  • Online Beantragung über KfW-Zuschussportal

Zur gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW >