Erneut Bewegung bei der KfW Förderung

Kurzmitteilung

Erneut Bewegung bei der KfW Förderung


KfW Förderbar

Laut einem Artikel der Berliner Morgenpost spricht sich derzeit die Innenministerkonferenz für eine „konsequente Ausweitung des Einbruchschutzes in den KfW-Programmen der Bundesregierung aus. Bisher gilt die Förderung für Besstandgebäude. Dies soll nach Ansicht der Innenministerkonferenz zukünftig auch für geplante Neubauten gelten.

Auf Antrag der Innenminister sollen künftig mehr Menschen in Deutschland Geld vom Staat bekommen, wenn sie Haus oder Wohnung gegen Einbrecher schützen. So fordern die Ländern vom Bund, dass die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig auch Einbruchschutz in Neubauten mit Zuschüssen fördert.

 

Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz der Länder kommende Woche in Kiel hervor. Bisher gilt die Förderung von bis zu 1600 Euro laut KfW nur für „Bestands­gebäude“.

Trotz bundesweit stark rückläufiger Fallzahlen bei Wohnungseinbruchdiebstählen spricht sich die Innenministerkonferenz laut Beschlussvorlage für eine „konsequente Ausweitung des Einbruchschutzes in den KfW-Programmen der Bundesregierung aus“. Gerade „die Förderung der technischen Sicherung bei Neubauvorhaben ist mit Blick auf den zu deckenden Wohnraumbedarf von besonderer Bedeutung“, heißt es. Der Beschluss wurde laut Vermerk durch die Vorkonferenz zur „Freigabe“ empfohlen.

 

Auf Nachfrage sagte auch Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Ein Punkt hat sich aus schleswig-holsteinischer Sicht nachweislich bewährt: die Förderung des baulichen Einbruchschutzes. Denn in den vergangenen Jahren ist die Versuchsquote gestiegen – was nichts anderes bedeutet, als dass immer häufiger Einbrecher scheitern.“

Seit Februar 2022, ist die KfW Förderung wieder aktiviert worden und Anträge können wie gehabt gestellt werden

Kurzmitteilung

Nun doch: KfW Fördermittel für 2016 erschöpft. Anträge sind dennoch weiterhin zu stellen.

DKFW Förderbankann ging es doch schneller, als von der KfW Bank erwartet. Der Fördertopf für Mittel zum Einbruchschutz ist für 2016 doch aufgebraucht. Entsprechende Anträge können allerdings weiterhin gestellt werden. Die KfW Bank bearbeitet und genehmigt diese unter Vorbehalt, da Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz bereitgestellt werden sollen. Eine 100% Sicherheit der Förderung gibt es daher aber erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017.

Pressemitteilung KfW 19.9.2016:

„Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden

Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits aufgebraucht. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen. Zusagen zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen im verbleibenden Jahr 2016 erfolgen daher unter dem Vorbehalt, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Produkt bereitgestellt werden. Die Zusagen werden erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam.

Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 erfolgt im Januar 2017 auf http://www.kfw.de/455 bzw. http://www.kfw.de/einbruchschutz. Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Förderprogramm.

Sie können nach Erhalt Ihrer Zusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten. Die Zuschüsse werden frühestens 2017 unter dem o.g. Vorbehalt ausgezahlt.

Bereits durch die KfW zugesagte Anträge ohne den o.g. Vorbehalt bleiben hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.

Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz ist weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro erforderlich. Eine Absenkung dieses Betrags ist grundsätzlich im nächsten Jahr möglich aber bisher noch nicht entschieden, da wir noch in Gesprächen mit dem Bundesbauministerium sind.

(zur vollständigen Meldung der KfW)