Erneut Bewegung bei der KfW Förderung

Kurzmitteilung

Erneut Bewegung bei der KfW Förderung


KfW Förderbar

Laut einem Artikel der Berliner Morgenpost spricht sich derzeit die Innenministerkonferenz für eine „konsequente Ausweitung des Einbruchschutzes in den KfW-Programmen der Bundesregierung aus. Bisher gilt die Förderung für Besstandgebäude. Dies soll nach Ansicht der Innenministerkonferenz zukünftig auch für geplante Neubauten gelten.

Auf Antrag der Innenminister sollen künftig mehr Menschen in Deutschland Geld vom Staat bekommen, wenn sie Haus oder Wohnung gegen Einbrecher schützen. So fordern die Ländern vom Bund, dass die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig auch Einbruchschutz in Neubauten mit Zuschüssen fördert.

 

Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz der Länder kommende Woche in Kiel hervor. Bisher gilt die Förderung von bis zu 1600 Euro laut KfW nur für „Bestands­gebäude“.

Trotz bundesweit stark rückläufiger Fallzahlen bei Wohnungseinbruchdiebstählen spricht sich die Innenministerkonferenz laut Beschlussvorlage für eine „konsequente Ausweitung des Einbruchschutzes in den KfW-Programmen der Bundesregierung aus“. Gerade „die Förderung der technischen Sicherung bei Neubauvorhaben ist mit Blick auf den zu deckenden Wohnraumbedarf von besonderer Bedeutung“, heißt es. Der Beschluss wurde laut Vermerk durch die Vorkonferenz zur „Freigabe“ empfohlen.

 

Auf Nachfrage sagte auch Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Ein Punkt hat sich aus schleswig-holsteinischer Sicht nachweislich bewährt: die Förderung des baulichen Einbruchschutzes. Denn in den vergangenen Jahren ist die Versuchsquote gestiegen – was nichts anderes bedeutet, als dass immer häufiger Einbrecher scheitern.“

Seit Februar 2022, ist die KfW Förderung wieder aktiviert worden und Anträge können wie gehabt gestellt werden

Mehr Einbruchsversuche

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Mehr Einbruchsversuche

Übersicht Kriminalstatistik 2018Dass viele Einbrüche durch richtige Maßnahmen und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden können, belegt der hohe Versuchsanteil beim Wohnungseinbruch: So blieben im Jahr 2018 – 45,4% der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. In den letzten Jahren ist der Anteil vollendeter Fälle gesunken, doch die Versuchszahlen stark gestiegen. Dies lässt sich auf bessere Präventionsmaßnahmen im privaten Bereich zurückführen. Die sensibilisierung der Bürger und die eingeführten staatlichen Zuschüsse zum Einbruchschutz, durch die KfW Bank, haben zu verstärkter Umsetzung von präventiven Maßnahmen geführt.

Zur Erinnerung:

KfW Förderbar

Wer eine Immobilie / Wohnung effektiv schützen will, kann staatliche Förderung für den Einbau einbruchhemmender Produkte in Anspruch nehmen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert sowohl Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz

kfw 455e wieder ab 3.1.22 verfügbar

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Wichtige Änderungen bei der staatlichen Einbruchschutz förderung der KfW

KFW FörderbankSeit dem 03.01.2022 wurde der Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455e) wie folgt geändert:

Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Sie als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

 

 

 

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Fördergelder der KfW für Altersgerechtes Umbauen 2017 ausgeschöpft. Reine Maßnahmen zum Einbruchschutz werden in 2017 bis auf weiteres gefördert.

KFW Förderbank

Obwohl der Bund die Mittel für den barriere­reduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, ist keine Antrag­stellung für Zuschüsse im Bereich Barriere­reduzierung mehr möglich. Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenen­falls möglich, wenn wieder Mittel im Bundes­haushalt vorgesehen werden.

IWerner der Sicherheitmacherm Zuschuss­programm „Alters­gerecht Umbauen (455)“ werden in 2017 also nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruch­schutz gefördert, Zuschuss­anträge im Bereich Barriere­reduzierung können nicht mehr gestellt werden. Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruch­schutz können weiter gestellt werden.

Bereits erteilte Zusagen sind von dem Antrags­stopp nicht betroffen.

Mehr Informationen hier..

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KfW senkt Mindestinvestitionssumme für Einbruchschutz Förderung

KFW FörderbankDas Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.

Seit dem 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden (bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR).

Werner der SicherheitmacherDie Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 EUR KfW-Zuschuss möglich.

Mehr infos zur KfW Förderung finden Sie hier >

  • Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
  • Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR
  • Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich
  • Online Beantragung über KfW-Zuschussportal

Zur gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW >

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KFW FörderbankKfW Förderung für Einbruchschutz zukünftig erleichtert?

Laut einer Pressemitteilung will die große Koalition Bürgern schon ab einer Investitionssumme von 500 Euro staatliche Zuschüsse für Schutzmaßnahmen gegen Wohnungseinbrüche zahlen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte am Dienstag (14.2.2017) in Berlin:

„Wir haben heute vereinbart, dass es für Sicherungsmaßnahmen ab 500 Euro Kosten 20 Prozent Zuschuss gibt“, 

Außerdem soll es zukünftig ab 1000 Euro Einsatz für Sicherungsmaßnahmen zehn Prozent Förderung geben. Bisher galt eine Mindestsumme von 2000 Euro.

Wann dies umgesetzt wird scheint noch offen. Wir haken bei der KfW Bank nach.

Auch hier zu lesen in der ZEIT

 

KfW Förderung zum Einbruchschutz 2017

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KFW FörderbankSie können sich mit vielen Maßnahmen vor Einbruch schützen.Die kfw  fördert:

  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türenz. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser, Stangenschlösser.
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Infraschallalarmanlagen werden weiterhin nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

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Kurzmitteilung

Nun doch: KfW Fördermittel für 2016 erschöpft. Anträge sind dennoch weiterhin zu stellen.

DKFW Förderbankann ging es doch schneller, als von der KfW Bank erwartet. Der Fördertopf für Mittel zum Einbruchschutz ist für 2016 doch aufgebraucht. Entsprechende Anträge können allerdings weiterhin gestellt werden. Die KfW Bank bearbeitet und genehmigt diese unter Vorbehalt, da Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz bereitgestellt werden sollen. Eine 100% Sicherheit der Förderung gibt es daher aber erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017.

Pressemitteilung KfW 19.9.2016:

„Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden

Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits aufgebraucht. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen. Zusagen zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen im verbleibenden Jahr 2016 erfolgen daher unter dem Vorbehalt, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Produkt bereitgestellt werden. Die Zusagen werden erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam.

Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 erfolgt im Januar 2017 auf http://www.kfw.de/455 bzw. http://www.kfw.de/einbruchschutz. Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Förderprogramm.

Sie können nach Erhalt Ihrer Zusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten. Die Zuschüsse werden frühestens 2017 unter dem o.g. Vorbehalt ausgezahlt.

Bereits durch die KfW zugesagte Anträge ohne den o.g. Vorbehalt bleiben hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.

Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz ist weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro erforderlich. Eine Absenkung dieses Betrags ist grundsätzlich im nächsten Jahr möglich aber bisher noch nicht entschieden, da wir noch in Gesprächen mit dem Bundesbauministerium sind.

(zur vollständigen Meldung der KfW)

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Auch weiterhin KfW Förderung Einbruchschutz

Da uns immer wieder Fragen zu diesem Thema gestellt wurden und auch in den Medien entsprechende, missverständliche Informationen kursieren, möchten wir an dieser Stelle auf den derzeitigen Stand der Dinge und die offiziellen Meldungen der KfW hinweisen.

Die KfW Bank fördert auch im Herbst weiterhin Einbruchschutzmaßnahmen mit staatlichen Mitteln. Entgegen einiger Pressmitteilungen sind die staatlichen Mittel zur Förderung des Einbruchschutzes noch NICHT ausgeschöpft.

KFW FörderbankDies gilt zwar tatsächlich für das übergeordnete Programm 455, hier sind die Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 49 Millionen Euro für 2016 aufgebraucht. Daher können entprechende Zusagen für Zuschüsse zu barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz nicht mehr erfolgen.

Doch wer einzig Einbruchschutzmaßnahmen fördern lassen möchte, kann dies auch weiterhin in 2016 tun. Dieser Fördertopf ist unabhängig von den Fördermitteln für barrierereduzierende Maßnahmen.

Pressemitteilung KfW 7.9.2016:
„Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz aus Mitteln des Bundesbauministeriums (BMUB) werden derzeit weiterhin zugesagt. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Haushaltsmittel für 2016 aufgebraucht sein werden, können Zusagen seitens der KfW unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass im Bundeshaushalt 2017 wieder Mittel für die Förderung des Einbruchschutzes bereitgestellt werden. Dies steht erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts für 2017 fest. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind ausreichende Mittel (über 50 Mio. Euro) vorgesehen.“ (zur vollständigen Meldung der KfW)

 

Die Mindestinvestitionssumme für eine Förderung liegt weiterhin gleichbleibend bei 2000€. Es werden derzeit Verhandlungen zu Produktbedingungen und Absenkung dieses Betrages geführt, doch sind diese Verhandlungen noch nicht beendet. Mehr Infos zu den Förderbedingungen finden Sie hier.