Erneut Bewegung bei der KfW Förderung
Laut einem Artikel der Berliner Morgenpost spricht sich derzeit die Innenministerkonferenz für eine „konsequente Ausweitung des Einbruchschutzes in den KfW-Programmen der Bundesregierung aus. Bisher gilt die Förderung für Besstandgebäude. Dies soll nach Ansicht der Innenministerkonferenz zukünftig auch für geplante Neubauten gelten.
Auf Antrag der Innenminister sollen künftig mehr Menschen in Deutschland Geld vom Staat bekommen, wenn sie Haus oder Wohnung gegen Einbrecher schützen. So fordern die Ländern vom Bund, dass die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig auch Einbruchschutz in Neubauten mit Zuschüssen fördert.
Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz der Länder kommende Woche in Kiel hervor. Bisher gilt die Förderung von bis zu 1600 Euro laut KfW nur für „Bestandsgebäude“.
Trotz bundesweit stark rückläufiger Fallzahlen bei Wohnungseinbruchdiebstählen spricht sich die Innenministerkonferenz laut Beschlussvorlage für eine „konsequente Ausweitung des Einbruchschutzes in den KfW-Programmen der Bundesregierung aus“. Gerade „die Förderung der technischen Sicherung bei Neubauvorhaben ist mit Blick auf den zu deckenden Wohnraumbedarf von besonderer Bedeutung“, heißt es. Der Beschluss wurde laut Vermerk durch die Vorkonferenz zur „Freigabe“ empfohlen.
Auf Nachfrage sagte auch Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Ein Punkt hat sich aus schleswig-holsteinischer Sicht nachweislich bewährt: die Förderung des baulichen Einbruchschutzes. Denn in den vergangenen Jahren ist die Versuchsquote gestiegen – was nichts anderes bedeutet, als dass immer häufiger Einbrecher scheitern.“
Seit Februar 2022, ist die KfW Förderung wieder aktiviert worden und Anträge können wie gehabt gestellt werden