kfw 455e wieder ab 3.1.22 verfügbar

Wichtige Änderungen bei der staatlichen Einbruchschutz förderung der KfW

KFW FörderbankSeit dem 03.01.2022 wurde der Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455e) wie folgt geändert:

Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Sie als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.