Auch weiterhin KfW Förderung Einbruchschutz

Da uns immer wieder Fragen zu diesem Thema gestellt wurden und auch in den Medien entsprechende, missverständliche Informationen kursieren, möchten wir an dieser Stelle auf den derzeitigen Stand der Dinge und die offiziellen Meldungen der KfW hinweisen.

Die KfW Bank fördert auch im Herbst weiterhin Einbruchschutzmaßnahmen mit staatlichen Mitteln. Entgegen einiger Pressmitteilungen sind die staatlichen Mittel zur Förderung des Einbruchschutzes noch NICHT ausgeschöpft.

KFW FörderbankDies gilt zwar tatsächlich für das übergeordnete Programm 455, hier sind die Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 49 Millionen Euro für 2016 aufgebraucht. Daher können entprechende Zusagen für Zuschüsse zu barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz nicht mehr erfolgen.

Doch wer einzig Einbruchschutzmaßnahmen fördern lassen möchte, kann dies auch weiterhin in 2016 tun. Dieser Fördertopf ist unabhängig von den Fördermitteln für barrierereduzierende Maßnahmen.

Pressemitteilung KfW 7.9.2016:
„Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz aus Mitteln des Bundesbauministeriums (BMUB) werden derzeit weiterhin zugesagt. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Haushaltsmittel für 2016 aufgebraucht sein werden, können Zusagen seitens der KfW unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass im Bundeshaushalt 2017 wieder Mittel für die Förderung des Einbruchschutzes bereitgestellt werden. Dies steht erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts für 2017 fest. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind ausreichende Mittel (über 50 Mio. Euro) vorgesehen.“ (zur vollständigen Meldung der KfW)

 

Die Mindestinvestitionssumme für eine Förderung liegt weiterhin gleichbleibend bei 2000€. Es werden derzeit Verhandlungen zu Produktbedingungen und Absenkung dieses Betrages geführt, doch sind diese Verhandlungen noch nicht beendet. Mehr Infos zu den Förderbedingungen finden Sie hier.