Wichtige Änderungen bei der staatlichen Einbruchschutz förderung der KfW
Seit dem 03.01.2022 wurde der Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455e) wie folgt geändert:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.
Daher können Sie als private Eigentümerin oder privater Eigentümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.