Tresore und das neue Waffengesetz seit 30. Juni 2017
Seit dem 30.6.2017 ist in Deutschland ein neues Waffengesetz (WaffG) ist in Kraft.
Damit treten unter anderem neue Vorschriften für die Aufbewahrung von anmeldepflichtigen Lang- und Kurzwaffen in Waffenschränken und Tresoren in Kraft.
Das neue deutsche Waffengesetz verweist bezüglich der Aufbewahrung von Waffen in § 36 auf die Detailregelung in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das:
- 1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.
- 2. zum Nachweis über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle verfügt.
Neben den Verschärfungen zur Waffenaufbewahrung befasst sich die Änderungen des Waffengesetzes mit folgenden Punkten:
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Waffenerwerb durch den Verfassungsschutz
- Verwaltungsverfahren
- Beseitigung von technischen Mängeln des alten Gesetzestextes.
Der Gesetzestext ist hier einsehbar.
Waffenaufbewahrung – Was wird geändert?
Waffenschränke der Stufen A und B sowie S1 sind nicht mehr zulässig.
Gefordert werden Tresore und Waffenschränke nach EN 1143-1,
d.h. mindestens Widerstandsgrad N (0) oder I
Was bedeutet das für den Waffenbesitzer?
Für alle bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gekauften Waffenschränke bisheriger Bauart gilt ein Bestandsschutz, d.h. sie können vom Waffenbesitzer weiter benutzt werden.
Alle neu anzuschaffenden Waffenschränke müssen den neuen Vorschriften entsprechen.
Wechselt der Waffenschrank den Besitzer, dann gilt für den vorhandenen Waffenschrank kein Bestandsschutz.
Entsprechende Tresore und Waffenschränke bieten wir Ihnen, ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Die unterschiedlichsten Tresore, wie z.B den Stiftung Warentest Testsieger Tresor CombiLine CL 20 E von Burgwächter und mehr, finden Sie auch in unseren Ausstellungsräumen.
Übersicht:


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