Nun doch: KfW Fördermittel für 2016 erschöpft. Anträge sind dennoch weiterhin zu stellen.
Dann ging es doch schneller, als von der KfW Bank erwartet. Der Fördertopf für Mittel zum Einbruchschutz ist für 2016 doch aufgebraucht. Entsprechende Anträge können allerdings weiterhin gestellt werden. Die KfW Bank bearbeitet und genehmigt diese unter Vorbehalt, da Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz bereitgestellt werden sollen. Eine 100% Sicherheit der Förderung gibt es daher aber erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017.
Pressemitteilung KfW 19.9.2016:
„Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden
Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits aufgebraucht. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen. Zusagen zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen im verbleibenden Jahr 2016 erfolgen daher unter dem Vorbehalt, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Produkt bereitgestellt werden. Die Zusagen werden erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam.
Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 erfolgt im Januar 2017 auf http://www.kfw.de/455 bzw. http://www.kfw.de/einbruchschutz. Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Förderprogramm.
Sie können nach Erhalt Ihrer Zusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten. Die Zuschüsse werden frühestens 2017 unter dem o.g. Vorbehalt ausgezahlt.
Bereits durch die KfW zugesagte Anträge ohne den o.g. Vorbehalt bleiben hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.
Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz ist weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro erforderlich. Eine Absenkung dieses Betrags ist grundsätzlich im nächsten Jahr möglich aber bisher noch nicht entschieden, da wir noch in Gesprächen mit dem Bundesbauministerium sind.