Fördergelder der KfW für Altersgerechtes Umbauen 2017 ausgeschöpft. Reine Maßnahmen zum Einbruchschutz werden in 2017 bis auf weiteres gefördert.
Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, ist keine Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr möglich. Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden.
Im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen (455)“ werden in 2017 also nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz gefördert, Zuschussanträge im Bereich Barrierereduzierung können nicht mehr gestellt werden. Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiter gestellt werden.
Bereits erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen.
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