Sie können sich mit vielen Maßnahmen vor Einbruch schützen.Die kfw fördert:
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser, Stangenschlösser.
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Infraschallalarmanlagen werden weiterhin nicht gefördert - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
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