KfW Förderung zum Einbruchschutz 2017

Kurzmitteilung

KFW FörderbankSie können sich mit vielen Maßnahmen vor Einbruch schützen.Die kfw  fördert:

  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türenz. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser, Stangenschlösser.
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Infraschallalarmanlagen werden weiterhin nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

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