KfW senkt Mindestinvestitionssumme für Einbruchschutz Förderung
Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.
Seit dem 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden (bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR).
Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 EUR KfW-Zuschuss möglich.
Mehr infos zur KfW Förderung finden Sie hier >
- Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
- Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR
- Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich
- Online Beantragung über KfW-Zuschussportal
Zur gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW >