> KfW Förderung Einbruchschutz – Neuerungen

KFW FörderbankAb 01. April 2016 erweitert die KfW die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und ausschliesslich bei ihrer Hausbank beantragen.

DIES BEDEUTET:

  • Die Zuschusssumme von maximal 1.500 Euro (bei 15.000€ Investition) bleibt die Obergrenze für einen KfW Zuschuss zum Einbruchschutz. Der nun neu eingeführte Kredit ist eine andere Unterstützungsvariante. Eben ein Kredit und kein Zuschuss.
  • Umgehen lässt sich diese Zuschuss-Obergrenze nur, wenn für einen Antrag und ein Objekt verschiedene Förder-Programme (Bereiche) der KfW kombiniert werden. Wird bBeispielsweise eine barrierefreie Dusche eingebaut (Investition 2000€) und zeitgleich eine Einbruchmeldeanlage für 25.000€, dann werden laut KfW auch diese höheren Summen mit entsprechendem Prozentsatz gefördert.

Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden.

Seit Programmstart im November 2015 wurden bereits mehr als 10.000 Anträge zugesagt, z. B. für die Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren.

Planen Sie auch Sicherheitsmaßnamen umsetzen zu lassen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.