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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder Brandschutz

BRANDSCHUTZ DURCH RAUCHMELDER

Als zertifizierter Fachbetrieb bieten wir Ihnen umfassenden Service

Kompetente Beratung zu den nötigen Brandschutz-Maßnahmen für privat und Gewerbe

Fachgerechte Montage geprüfter Rauchmelder mit 10-12 Jahren Laufzeit.

Die regelmäßige und vorschriftsmäßige Wartung ihrer Melder

Rauchmelder richtig anbringen

Wo und in welchen Räumen? - Was zu beachten ist!

In der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes finden Sie Angaben, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden sollen.

In Berlin und Brandenburg beispielsweise regelt die Rauchmelderpflicht, dass im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder installiert werden sollen.


 

Die Platzierung im Raum:

      • Ein Rauchmelder reicht für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden.

 

 


 

Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:

      • Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder – und zwar einen auf jeder Seite.
      • Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder.
      • Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.

 

Rauchmelder-Installation in der Wohnung

In einer Wohnung müssen Rauchmelder im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur installiert werden. In Berlin und Brandenburg wird durch die Landesbauordnung zudem geregelt, dass ein Rauchmelder im Wohnzimmer installiert werden soll.

In der Küche würde eine Rauchmelder die Sicherheit erhöhen, da hier viele Brände entstehen. Falls jedoch der Rauchmelder an der Decke häufig Täuschungsalarme (umgangssprachlich auch Fehlalarm genannt) durch Kochdämpfe verursacht, sollte eine Wand-Installation des Rauchmelders erfolgen.

Alternativ bieten sich Hitze- oder Kombimelder an, die nicht nur auf Rauch / Dämpfe reagieren.

 


 

Rauchmelder-Installation im Einfamilienhaus

Rauchmelder müssen hier im Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, installiert werden. In Berlin und Brandenburg besteht zudem die Pflicht Rauchmelder im Wohnzimmer anzubringen.

Auch in anderen Bundesländern empfiehlt sich dieser zusätzliche Schutz. In der Küche entstehen die meisten Brände. Hier könnte ein Rauchmelder ebenfalls als zusätzlicher Schutz installiert werden.

Wenn es vermehrt zu Täuschungsalarmen kommen sollte, kann der Rauchmelder auch an der Wand installiert werden. Weitere Rauchmelder empfehlen sich für den Dachboden und Keller.

 


 

Rauchmelder im Wohn- und Arbeitszimmer

Unabhängig davon, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist: Wir empfehlen Ihnen, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer anzubringen. Letztendlich geht es um Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie.

 


 

Rauchmelder in Küche und Bad

Küche, Bad, Waschraum, Garage, Dachboden, Keller: Das sind Räume, in denen entweder viel Wasserdampf, viel Staub oder Abgase entstehen oder wie auf dem Dachboden erhöhte Temperaturen herrschen, die den Rauchmelder auslösen können.

Wer zur Sicherheit auch Küche, Garage und Keller schützen will, dem empfehlen sich Wärme- oder Hitzemelder. Bei Gasthermen, Kaminen und Öfen sind Sie mit CO-Meldern (Kohlenmonoxid) gut beraten.

 


Wie Rauchmelder anbringen?

Wenn Sie einen Rauchmelder anbringen möchten, sollten Sie einiges beachten:

Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:

      • immer laut Bedienungsanleitung
      • immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt
      • möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt
      • immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!
      • immer mit den Schrauben und Dübeln oder einem Klebepad, die dem Rauchmelder beigefügt sind
      • nie in der Nähe von Luftschächten oder dort, wo starke Zugluft herrscht
      • nie in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50cm darunter
      • nie in Räumen, in denen starker Dampf oder Staub entsteht (Küche, Bad)
      • nie verdeckt durch Schränke
      • nie durch Farbe übertstreichen, weil sonst nicht mehr genug Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht mehr sicher funktioniert

 


Bei der Rauchmelder-Installation an Dachschrägen ist zu beachten:

In Räumen mit schrägen Decken können sich unter der Deckenspritze so genannte Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchmelder verhindern.

 

      • Neigungen von bis zu 20 Grad funktionieren in puncto Rauchmelder-Anbringung wie eine waagerechte Zimmerdecke, sind also kein Problem.
      • Neigungen über 20 Grad bedingen, dass der Rauchmelder mit einem Abstand von 0,5 bis 1,0m von der Spitze der Zimmerdecke installiert werden sollte.
      • Dachschrägen mit einem waagerechten Mittelteil von mindestens 1m:
        In diesem Fall platzieren Sie den Rauchmelder genau dort.

So erfüllen Sie die Rauchmelderpflicht

Langlebige und zuverlässige Rauchmelder vom VdS zertifizierten Fachmann

Wie in allen anderen Bundesländern, sind auch in Berlin Rauchmelder für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2017 vorgeschrieben und zwar in Aufenthaltsräumen, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen.

Für Bestandsbauten galt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.

Mit hochwertigen Rauch- und Hitzemeldern erfüllen Sie die Vorgaben und profitieren von 10 bis 12 Jahren Batterielaufzeit.

Als zertifizierter Fachbetrieb bieten wir Ihnen:

      • Kompetente Beratung zu den nötigen Maßnahmen
      • Fachgerechte Montage geprüfter Produkte
      • Die regelmäßige und vorschriftsmäßige Wartung ihrer Melder

 

Außerdem können wir auf Wunsch Ihre Rauchmelder per Funk miteinander vernetzen und auch in Ihr vorhandenes Alarmanlagen System einbinden.

Ihre Alarmanlagen können Sie sogar auf unsere Notrufzentrale schalten lassen, damit ist eine umgehende Reaktion im Alarmfall garantiert.

 

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern.

Brandschutz für alles, was Ihnen wichtig ist

Unsere modernen Rauchwarnmelder bieten auf Wunsch eine intergrierte Hitzewarnfunktion und vereinen so eine Weiterentwicklung der traditionellen optischen Rauchmessung mit der präzisen Analyse der Temperaturveränderungen im Überwachungsradius.

Beide Sensorwerte werden permanent beobachtet und ausgewertet. So wird nur dann Alarm ausgelöst, wenn es wirklich konkrete Anzeichen für eine entsprechende Gefahr gibt. So sind diese Rauchwarn- und Hitzemelder auch bestens für Küchen geeignet.

Solche Melder lassen sich durch einfache Klebemontage mittels moderner Magnet-Gelklebe-Pad-Technik sicher an der Zimmerdecke anbringen. Ein Bohren ist hierbei nicht mehr nötig.

Andere Modelle bieten ein stabiles Gehäuse aus antistatischem Kunststoff mit einem großen Test- und Stummschaltknopf, der auch vom Boden aus bedient werden kann. Und da der Melder im Normalzustand ohne LED-Blinken auskommt, ist er auch im Schlafzimmer ein gern gesehener Gast.

 

Die Möglichkeiten von Rauchmeldern auf einen Blick

      • Melder für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc.
      • Auch in Küchen sind Melder einsetzbar
      • Solche Geräte sind für ebenso in bewohnten Freizeitfahrzeugen (z.B. Wohnwagen) geprüft
      • Einsatz auch im Kleingewerbe möglich, wo keine regelmäßigen Schleif-, Gas-, Schweiß- und Sägearbeiten anfallen. Denn Feinstaub wie Abgase und extreme Temperaturschwankungen können Fehlalarme auslösen.
      • Funkvernetzbar
      • Teilweise Großer Test-/Stummschaltknopf (Bedienung ohne Leiter vom Boden aus)
      • Erweiterte Stummschaltfunktion: manuelle Alarmunterdrückung + 12h Signalunterdrückung bei niedriger Batteriespannung
      • Schlafzimmertauglich (kein störendes LED-Blinken)
      • Reduzierte Testlautstärke (langsam anschwellende Alarmlautstärke im Testmodus)
      • Verschmutzungskompensation (automatische Anpassung der Empfindlichkeit bei verunreinigter Rauchkammer)
      • Fehlalarmschutz
      • Demontagesicherung (optionale Entnahmesperre schützt vor unbefugtem Entfernen)

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