KfW senkt Mindestinvestitionssumme für Einbruchschutz Förderung
Seit dem 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden (bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR).
Mehr infos zur KfW Förderung finden Sie hier >
- Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
- Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR
- Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich
- Online Beantragung über KfW-Zuschussportal
Zur gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW >